Geldspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Bei Spenden bis 200 Euro geht das sogar ohne offizielle Spendenbescheinigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV). Als Spendennachweis genügt hier dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind.
Für Spendenbeträge über 200 Euro stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus. Bitte schreibe einfach eine E-Mail an hepatitisberatung@gmx.de
Als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir dringend auf Unterstützung angewiesen.
Wir freuen uns über jede Summe, die gespendet wird. Unser Konto ist bei der Sparkasse Nürnberg.
IBAN: DE39760501010004789095
BIC: SSKNDE77XXX
Vielen Dank!